FAQ

Wann liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor?

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Beeinträchtigung oder besonderen Lern- bzw. Bildungsbedürfnissen die allgemeinen schulischen Anforderungen nicht oder nur mit umfassender Unterstützung, individuellen Hilfsmaßnahmen oder sonderpädagogischer Förderung erfüllen kann.

Wichtige Merkmale:

  • Beeinträchtigungen oder Förderbedarf in Bereichen wie Lernen, Körper, Sinneswahrung, Geistige Entwicklung, emotionale/soziale Entwicklung, Sprache oder geistige Behinderung.
  • Bedarf an spezialisierten Fördermaßnahmen, z. B. individuelle Lernziele, Intensivförderung, spezialisierte Lehr- und Lernmethoden, ggf. ressourcenorientierte Unterstützung durch sonderpädagogische Fachkräfte.
  • Geprüft wird der Förderbedarf in der Regel durch schulische Diagnostik und ggf. inklusive Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften und, falls nötig, externen Fachpersonen.
  • Liegt sonderpädagogischer Förderbedarf vor, wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, das zum Besuch einer dem Förderbedarf entsprechenden Förderschule berechtigt.

Hinweis zur Praxis:

  • Ziel ist inklusive Beschulung mit angemessenen Unterstützungsmaßnahmen statt Ausgrenzung.
  • Der individuelle Förderbedarf wird in einem Förderplan festgehalten und regelmäßig überprüft.
Wie kann ich mein Kind an der Herzog-Georg-Schule anmelden?

Wenn die MSH bzw. der MSD für Ihr Kind sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat und Sie sich nach entsprechender Beratung für eine Anmeldung an unserer Schule entscheiden, begleitet Sie dabei entweder die MSH oder der MSD.

Welche Schulabschlüsse kann mein Kind an der Herzog-Georg-Schule erwerben?

Ihr Kind kann an der Herzog-Georg-Schule

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung
  • den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung oder
  • ein Abschlusszeugnis über die individuellen Leistungen und Kompetenzen

erwerben.

Angestrebt wird im Austausch mit dem Schüler und den Eltern nach Möglichkeit immer der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung.

Wie kommt mein Kind zur Schule?

Ihr Kind hat in den ersten drei Jahren Anspruch auf Taxibeförderung, d. h. es wird von zu Hause abgeholt und nach der Schule auch wieder nach Hause gebracht. Ab dem 4. Schulbesuchsjahr (3. Klasse) fährt Ihr Kind mit einem Bus des ÖPNV. Die Linien können Sie einsehen unter www.vdl-mobil.de.

Kostet ein Besuch an der Herzog-Georg-Schule etwas?

Die Herzog-Georg-Schule ist ein staatliches Sonderpädagogisches Förderzentrum, der Besuch ist kostenfrei.

Wer entscheidet, ob mein Kind eine Förderschule besucht?

Die Herzog-Georg-Schule ist eine Angebotsschule, d. h. Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind unsere Schule besuchen soll. Voraussetzung ist, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Eine differenzierte Beratung durch unsere Kolleginnen in der MSH bzw. im MSD unterstützt Sie bei dieser Entscheidung.

Gibt es für mein Kind eine Schulbegleitung?

An der Herzog-Georg-Schule gibt es Schulassistenz. Diese ersetzt den Einsatz einzelner Schulbegleitungen und umfasst einen festen Stundenpool, der aktuell von 5 Kolleginnen abgedeckt wird. Diese Stunden werden vorwiegend in den DFK eingesetzt, um Kinder mit besonders hohem Förderbedarf zusätzlich zu unterstützen.

Herzog-Georg-Schule Dingolfing

Notfallnummern